Kundeninfo Februar 2025

Praxis-Bus der Tierarztpraxis Wetter im Schnee

In diesem Jahr gibt es Änderungen bei der Beantragung der Beihilfe für die Blauzungenimpfung. Während wir als Tierarztpraxis in der Vergangenheit die Beihilfe für Sie beantragt haben, müssen Sie diesen Schritt nun selbst übernehmen. Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie vorgehen müssen. Weiterhin informieren wir Sie auch diesen Monat wieder über die neusten Entwicklungen zum MKS-Ausbruch in Brandenburg.

Anleitung zur Beantragung der Beihilfe für die Blauzungenimpfung

1. Meldung der Impfung in der HIT-Datenbank

Wir übernehmen weiterhin die Meldung Ihrer Impfung in der HIT-Datenbank. Diese Meldung muss vollständig abgeschlossen sein. Das heißt, nach Abschluss der zweiten Impfung bei Tieren, die neu grundimmunisiert wurden. Wir benachrichtigen Sie als Tierhalter, wenn die Eingabe in der HIT-Datenbank abgeschlossen ist. Erst jetzt können Sie die Beihilfe bei der Tierseuchenkasse beantragen.

2. Registrierung bei der Tierseuchenkasse

Um die Beihilfe zu beantragen, müssen Sie bei der Hessischen Tierseuchenkasse registriert sein.

Bereits registriert? Sie können direkt mit Schritt 3 fortfahren.

Noch nicht registriert? Kontaktieren Sie die Tierseuchenkasse telefonisch, um Ihre Zugangsdaten zu erhalten und Ihr Konto freizuschalten.

Frau Tanja Wagner 0611/940 83 19 oder Frau Sandra Will 0611-940 83 14

3. Beantragung der Beihilfe

Nach der Registrierung können Sie die Beihilfe über die Website der Hessischen Tierseuchenkasse beantragen: https://hessischetierseuchenkasse.de/online-service/

Halten Sie folgende Daten bereit:

  • Impftag: Datum der Impfung(en)
  • Genaue Anzahl der geimpften Tiere
  • Chargennummer des Impfstoffes
  • Name des Impfstoffes
  • HIT-Nummer unserer Tierarztpraxis (diese erhalten Sie von uns)
  • Ihre Bankdaten (IBAN)

Wichtig: Die von Ihnen eingegebenen Daten müssen zu 100 % mit den von uns in der HIT-Datenbank gemeldeten Daten übereinstimmen. Andernfalls wird die Beihilfe nicht genehmigt.

4. Höhe der Bezuschussung

  • Rinder: € 3,00 pro Tier und Impfung
  • Schafe & Ziegen: € 2,00 Euro pro Tier und Impfung

Sollten Sie Unterstützung bei der Beantragung benötigen oder Fragen zu den Daten haben, wenden Sie sich gerne an unser Großtierbüro. Wir helfen Ihnen weiter, damit Sie die Beihilfe reibungslos erhalten.

 

Aktuelle Information zum MKS-Ausbruch in Brandenburg

  • Der kürzlich gemeldete Fall von Maul- und Klauenseuche (MKS) in Brandenburg wird derzeit als Einzelfall eingestuft.
  • Alle weiteren Proben, die auf MKS untersucht wurden, waren negativ.
  • Aktuell werden schrittweise die mit der Maul- und Klauenseuche (MKS) verbundenen Restriktionen aufgehoben. Ab dem 11. Februar wurde die 3-km-Schutzzone um den Ausbruchsbestand in Hönow in eine Überwachungszone umgewandelt. In dieser Zone gelten weiterhin Transportverbote für Klauentiere.
  • Um den internationalen Status „MKS-frei“ zu erlangen, sind bis zum 11. April weitere Maßnahmen erforderlich. Außerhalb der verkleinerten Restriktionszone (d.h. Nur die verkleinerte Zone um den Ausbruchsbetrieb unterliegt noch bis zum 11. April Beschränkungen) erhalten die übrigen Gebiete Deutschlands, Berlins und Brandenburgs bereits jetzt den Status „MKS-frei“ zurück. Die endgültige Entscheidung über den internationalen Status trifft die World Organisation for Animal Health (WOHA).
  • Aus aktuellem Anlass werden alle BTV-Blutproben zusätzlich auf MKS untersucht. 

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