Kundeninfo August 2025

Wir erinnern an wichtige Fristen und Pflichten beim Antibiotikamonitoring für das zweite Halbjahr, eine kurze Zusammenfassung zur Tierseuchenlage (Lumpy Skin Disease) und ein Rückblick zur bisherigen Ernte 2025
Antibiotika-Monitoring – was ist im zweiten Halbjahr zu tun?
Im zweiten Halbjahr müssen alle Antibiotika-Anwendungen erneut dokumentiert und der Tierbestand gemeldet werden. Auch die Auswertung der Therapiehäufigkeit und die möglichen Folgen (Maßnahmenplan!) stehen wieder an.
Alle wichtigen Termine findet ihr auf einen Blick in unserer Übersicht:
Meldung des Tierbestands
(Bestandsmeldung für das jeweilige Halbjahr)
- bis 14. Januar → Meldung für das 2. Halbjahr des Vorjahres
- bis 14. Juli → Meldung für das 1. Halbjahr des laufenden Jahres
Einsehen der betrieblichen Therapiehäufigkeit (TH) und der bundesweiten Kennzahlen
- spätestens ab dem 15. Februar (für das Vorjahr, 2. Halbjahr)
- spätestens ab dem 15. August (für das 1. Halbjahr)
- In der HI-Tier-Datenbank unter “Kennzahlenmeldung” sichtbar.
- Wichtig zur Beurteilung: Liegt der Betrieb über Kennzahl 2?
Maßnahmenplan erstellen (nur bei Überschreitung von Kennzahl 2)
- Frist: 4 Wochen nach Veröffentlichung der Kennzahlen
→ also:- bis 01. April (für 2. Halbjahr)
- bis 01. Oktober (für 1. Halbjahr)
Wichtige Hinweise zum Maßnahmenplan und den Kennzahlen
- Die Kennzahlen zur Antibiotikaanwendung werden einmal im Jahr bundesweit veröffentlicht – jeweils für das 1. und 2. Halbjahr separat.
- Eure betriebseigene Therapiehäufigkeit (TH) müsst ihr zweimal jährlich aktiv einsehen:
- ab 15. Februar für das 2. Halbjahr des Vorjahres
- ab 15. August für das 1. Halbjahr
Wann muss ein Maßnahmenplan geschrieben werden?
→ Grundregel (§ 58 (5) TAMG):
Bei einer Überschreitung der Kennzahl 2 muss ein Maßnahmenplan geschrieben werden.
Bei einer wiederholten Überschreitung der Kennzahl 2 im direkt folgenden Halbjahr kein neuer Maßnahmenplan nötig.
- Jahreswechsel:
Der Wechsel von einem Kalenderjahr zum nächsten spielt keine Rolle. - Beispiel:
- Halbjahr 2024 → Kennzahl 2 überschritten → Maßnahmenplan schreiben.
1.Halbjahr 2025 → wieder Überschreitung → kein Plan nötig.
- Drei Halbjahre hintereinander:
- Halbjahr Überschreitung → Plan schreiben.
- Halbjahr Überschreitung → kein Plan.
- Halbjahr Überschreitung → wieder Plan schreiben.
👉 Kurz: Immer nur jedes zweite Halbjahr mit Überschreitung ist planpflichtig.
Was gilt fürs nächste Jahr (2026)?
- Zum 1. Januar 2026 beginnt ein neues Monitoringjahr.
- Die Therapiehäufigkeiten und Kennzahlen werden neu berechnet.
Lumpy Skin Disease (LSD) – Aktuelle Situation in Europa
Die Lumpy Skin Disease (LSD) ist eine ansteckende Viruserkrankung bei Rindern, die durch blutsaugende Insekten übertragen wird. Typisch sind Fieber, knotige Hautveränderungen, Schwellungen der Lymphknoten, Ausfluss aus Nase und Augen sowie ein Rückgang der Milchleistung. Auch Aborte können auftreten. In einigen Fällen verlaufen Infektionen unauffällig oder ohne sichtbare Symptome.
Aktuelle Lage:
Nach mehreren Jahren ohne Ausbrüche in Europa wurde LSD im Juni und Juli 2025 erstmals wieder in Italien (Sardinien und Lombardei) sowie in Frankreich (Grenzregion zur Schweiz) festgestellt. Diese neuen Fälle fallen in die warme Jahreszeit und erhöhen das Risiko einer weiteren Verbreitung durch Insekten.
Was ist zu tun?
Bei Verdacht auf LSD (z. B. Hautknoten, Fieber, Leistungsabfall) bitte sofort den Tierarzt verständigen.
Rückblick zur bisherigen Ernte
Grasernte
Die Grasernte 2025 hat uns vor einige Herausforderungen gestellt. Besonders beim 2. und 3. Schnitt war der Aufwuchs gering, was zu schwächeren Schwadstärken und vermehrten Überlängen im Erntegut führte.
Dank genauer Einstellung und enger Abstimmung mit den Lohnunternehmen konnten wir trotzdem gute Häckselergebnisse erzielen. Im Bild seht ihr, wie durch kürzerstellen und Nachschleifen der Gegenschneiden auch auf Flächen mit geringem Ertrag eine Verbesserung von über 10 % im Obersieb erreicht wurde.
Getreideernte
Die Verfütterung von erntefrischem Stroh birgt ein hohes Gesundheitsrisiko für eure Tiere. Das Stroh sollte nach der Ernte mindestens 4, besser 6 Wochen gelagert werden, bevor es verfüttert wird.
Frisch geerntetes Getreide sollte vor der Verfütterung ebenfalls mindestens 4 bis 6 Wochen gelagert werden. Direkt verfüttertes erntefrisches Getreide kann bei Rindern zu schweren Verdauungsstörungen, Futteraufnahmeproblemen und erhöhten Zellzahlen führen.
Nach der Ernte laufen im Korn noch enzymatisch gesteuerte Nachreifungsprozesse ab, die das Getreide erst lagerfähig und verträglich machen. Während dieser Zeit kann es zu Wärmeentwicklung („Schwitzen“) und einem erhöhten Risiko für Schimmel- und Hefebildung kommen, weshalb gute Belüftung wichtig ist.
Eine falsche Lagerung führt zu Qualitätsverlusten, Mykotoxinbildung und vermindertem Futterwert, was die Gesundheit der Tiere stark beeinträchtigen kann. Deshalb sollte die Temperatur im Getreidelager regelmäßig kontrolliert und 30° C nicht überschritten werden.
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